Burgerversammlung
Die Burgerversammlung ist das höchste Organ der Burgergemeinde – sie setzt sich aus rund 1150 stimmfähigen Burger*innen zusammen.
Die Burgerversammlung berät und beschliesst über:
• Name und Wappen;
• die Aufnahme neuer Burger;
• die Verleihung des Ehrenburgerrechts;
• alle weiteren Geschäfte, die ihr durch die Spezialgesetzgebung
oder das Burgerreglement übertragen werden.
Jahr 2023
Burgerversammlung vom 11.12.2023
Protokoll zur Genehmigung durch die Burgerversammlung im Juni 2024
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