Geschäftsprüfung
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 3 Mitgliedern. Sie prüft und begutachtet insbesondere:
- die formelle Ordnungsmässigkeit und materielle Richtigkeit der Organisation und der Verfahren des Finanz- und Rechnungswesens;
- die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und regulatorischen Vorschriften;
- den Vollzug von Beschlüssen der jeweiligen Organe;
- die Wirksamkeit der Verwaltung und der von dieser getroffenen Massnahmen, indem sie auf die von den jeweils zuständigen Organen aufgestellten Ziele abstellt;
- die Aufbau- und Ablauforganisation auf deren Funktionalität und Ergebnisorientierung;
- die Abwicklung laufender und abgeschlossener Projekte; sie vergleicht die Resultate mit den Vorgaben und untersucht allfällige Abweichungen auf deren Ursache.